Ab Donnerstag, 27. Mai, ist der Termineinkauf im Einzelhandel ohne Test möglich und die Gastronomie darf unter Auflagen wieder öffnen.
Das Gesundheitsamt Göppingen stellt am heutigen Dienstag fest, dass die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Göppingen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert von 100 / 100.000 Einwohner unterschritten hat. Damit greifen ab Donnerstag, 27. Mai 2021 Öffnungsschritte des Stufenplans des Landes Baden-Württemberg.
Zum 27. Mai 2021 treten die im Landkreis Göppingen bisher geltenden Maßnahmen der sog. „Bundesnotbremse“ außer Kraft, womit insbesondere auch die Ausgangsbeschränkung entfällt. Es greifen im Landkreis die Vorgaben zur Öffnungsstufe 1 nach dem Stufenmodell der landesrechtlichen Regelungen der Corona-Verordnung. Diese sehen für verschiedene Bereiche Öffnungen und Erleichterungen vor.
Die Öffnungsstufe 1 umfasst u.a. Regelungen für Gastronomie und Hotellerie, kontaktarmen Freizeit- und Amateursport sowie Kulturveranstaltungen.
Im Einzelhandel können im Rahmen von Click & Meet ab Donnerstag entweder
zugelassen werden.
Dabei sind weiterhin Schutzmaßnahmen zu beachten, wie grundsätzlich die Maskenpflicht und die Abstandsregelungen. Für die Öffnungen gelten Hygiene- und Testkonzepte (tagesaktueller Testnachweis bzw. Impf- oder Genesenennachweis) und Kontaktdokumentationen. Es gelten Zutrittsregelungen wie Obergrenzen für Teilnehmer und Besucher nach Anzahl bzw. Fläche.
Für die Gastronomie gelten folgende Öffnungsmöglichkeiten ab Donnerstag: von 6 bis 21 Uhr: innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln
Unabhängig von den Öffnungsschritten gelten u.a. folgende Regelungen der Corona-Verordnung:
Die Vorgaben im Einzelnen können der Übersicht zum Stufenplan des Landes unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210513_auf_einen_Blick.pdf entnommen werden.
Die im Landkreis Göppingen zeitlich begrenzten Allgemeinverfügungen zur Maskenpflicht im erweiterten Innenstadtbereich Göppingen treten mit ihrem Ablauf außer Kraft und werden nicht verlängert. Zu beachten sind natürlich weiterhin die Maskenpflichten und Abstandsregelungen nach der CoronaVO.
Nach dem in der CoronaVO geregelten Stufenmodell für Öffnungsschritte treten in weiteren Öffnungsstufen 2 und 3 weitere Erleichterungen in Kraft, wenn im Landkreis in jeweils 14 Tagen in Folge nach Eintritt in eine Öffnungsstufe eine im Durchschnitt sinkende Inzidenz besteht.
Sollte der Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder überschritten werden, greifen wieder die Regelungen der „Bundesnotbremse“.
Über- und Unterschreitungen der maßgeblichen Inzidenzwerte sowie der Tag des Eintritts der jeweiligen Rechtsfolgen werden durch das Gesundheitsamt öffentlich bekanntgemacht.
Die aktuellen Regelungen der CoronaVO des Landes Baden-Württemberg sind einzusehen unter:
Das Landratsamt Göppingen – Gesundheitsamt – stellt als zuständige Behörde fest: Die Sieben-Tages-Inzidenz von 150 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner wurde am 19. Mai 2021 im Landkreis Göppingen an fünf Werktagen in Folge unterschritten.
Zulässig ist damit ab dem 21. Mai 2021 die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum, also Click & Meet.
Zu beachten ist, dass dabei die geltenden pandemiebedingten Regelungen einzuhalten sind. Dies sind insbesondere:
Die entsprechenden Amtlichen Bekanntmachungen sind auf der Homepage des Landkreises verfügbar.
Weitere Öffnungsschritte im Landkreis Göppingen können erfolgen, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Wert von 100/100.000 Einwohner liegt.
Ab Freitag, 21. Mai dürfen die Einzelhandelsgeschäfte endlich wieder Kunden mit Termin (Click & Meet) empfangen.
Unter dem Motto „Wir rollen den roten Teppich für Euch aus“ haben wir allen Geschäften, Gastronomen und Dienstleistern in Göppingen „Eröffnungspakete“ zusammen gestellt, damit für Besucher der Stadt ab dem 1. Tag der Wiedereröffnung eine einladende, positive Stimmung erzeugt wird:
Jedes der 100 Eröffnungspakete hat folgenden Inhalt:
Die Stadtverwaltung Göppingen hat 100 dieser Pakete finanziert, sodass wir diese kostenlos zur Verfügung stellen können. Aktuell haben wir bereits knapp 80 „Wiedereröffnungspakete“ an Geschäfte, Dienstleister und Gastronomen ausgegeben und freuen uns auf ein tolles Gesamtbild, wenn rund 100 rote Teppiche vor den Geschäften ausliegen.
Die Stadtverwaltung Göppingen und der Göppinger City e.V. möchten die Geschäfte und Gastronomiebetriebe in der aktuellen Phase unterstützen und dafür wurde vom Gemeinderat ein Maßnahmenpaket beschlossenen, welches zum einen jetzt sofort mit Umsätzen helfen und zudem nach Beendigung des Lockdowns für eine positive Einkaufsstimmung in der Stadt sorgen soll:
Ab Montag, 10. Mai startet eine Gutscheinaktion:
Je 100 Euro getätigten Umsatz in einem oder mehreren Göppinger Betrieben (Einzelhändler, Gastronomen, Dienstleister), die vom Lockdown betroffen und deshalb geschlossen sind/waren, kann sich jeder Kunde als Dankeschön für den getätigten Umsatz eine Gutscheinkarte im Wert von 10 Euro beim ipunkt im Rathaus gegen Vorlage der Kassenzettel/Rechnung abholen. Pro Einzeleinkauf gibt es maximal drei Gutscheine (um möglichst viele Kunden und Geschäfte an der Aktion partizipieren zu lassen), wer aber in mehreren Geschäften und/oder an mehreren Tagen für entsprechenden Umsatz sorgt, wird hierfür auch mehrmals mit jeweils einem 10 Euro Gutschein je 100 Euro Umsatz belohnt.
Die Stadtverwaltung stellt für diese Aktion 1.500 unserer City-Geschenkgutscheine zu je 10 Euro zur Verfügung, die Ausgabe erfolgt über den ipunkt im Rathaus solange der Vorrat reicht. Die City-Geschenkgutscheine, welche normalerweise nur in den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben der Göppinger City eingelöst werden können, dürfen im Aktionszeitraum (bis zum 4. Samstag nach Beendigung des Lockdown) ausnahmsweise in allen Göppinger Betrieben, die vom Lockdown betroffen und deshalb geschlossen sind/waren eingelöst werden.
Alle Göppinger Geschäfte, Gastronomen und Dienstleister sollen diese 10 Euro Gutscheinkarten wie Bargeld annehmen und erhalten gegen Rückgabe der Gutscheine bei uns den Betrag von jeweils zehn Euro pro eingelöster Karte eins zu eins zurückerstattet.
Anbei eine Übersicht der Geschäfte und Gastronomen, die sich bei uns gemeldet haben und weiterhin Ihre Serviceleistungen sowie Lieferdienste oder den Abholdienst “Click & Collect” oder “Click & Meet” anbieten:
Noch mehr Auswahl und tagesaktuelle Inspirationen auf Instagram https://www.instagram.com/s.he_kirchheim/?hl=de. Bestellung telefonisch oder über Instagram Nachricht möglich, Abholung per Click&Collect im s.he Göppingen.
https://www.instagram.com/s.he_kirchheim/?hl=de
Telefon: 07021 – 488166
Telefon: 07161 6199417
WhatsApp: 0162 3123425
Mail: info@cafeamkornhausplatz.de
Hotel bis 6. Juni geschlossen und Abholservice pausiert von 24. Mai bis 7. Juni 2021.
Speisekarte und Bestellservice online finden Sie unter www.hotel-hohenstaufen.de.
Tel. 07161-969373, info@kunsthaus-frenzel.de, www.kunsthaus-frenzel.de
Abholung der bestellten Kosmetikartikel im Geschäft samstags zwischen 10 und 13 Uhr. Die Artikel können auch geliefert bzw. versendet werden. Telefonisch erreichbar von Montag – Freitag zwischen 9:00 bis 18:00 Uhr und Samstags vor Ort oder auch telefonisch. www.kosmetik-grimminger.de, info@kosmetik-grimminger.de, Tel: 07161 – 979665
Ab 08. März “Click & Meet” möglich
Mo bis Sa 9.00 – 13.00 Uhr und Di + Do 14.00 – 17.00 Uhr
und nach tel. Absprache
Dienstleistungen auch ohne Termine möglich
Abholmöglichkeiten und Lieferservice ist für uns Standard
Dieser Bereich ist unter Beachtung der Hygienevorschriften ab Montag 1.3.2021 für folgende Zeiten geöffnet:
Montag – Freitag: 9-13 und 14-17 Uhr
Samstag 9-13 Uhr
Alle anderen Artikel bleiben leider für Kunden nur erhältlich über Bestellung und Abholung.
Die Infos sind auf der Homepage ( https://www.gehrke-shop.de/de/ ) und auf Hinweisschildern am/im Geschäft zu finden.Abholmöglichkeit nach telefonischer Bestellung oder Email. Onlineshop: www.gehrke-shop.de ; weitere Artikel auf telefonische Bestellung, Versand über DHL bzw. im Stadtgebiet mit Auslieferung. Telefonisch erreichbar: Mo.-Fr. von 9-12 und 14-17 Uhr / Sa. 9-12 Uhr.
Viele Göppinger Einzelhändler und Gastronomen sind trotz Schließung weiterhin persönlich für Euch da – Telefonisch, per Mail und viele auch mit eigenen Online-Plattformen. Helft Ihnen, diese Zeiten zu überstehen und denkt lokal.
Muss es wirklich der Online-Versandriese sein, oder hat vielleicht auch der Händler Eures Vertrauens diese Jeans im Angebot? Sicher ist, eine Anfrage genügt und man hilft Euch gerne weiter. Denn Eure lokalen Händler haben auch jetzt Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und die Lager quellen über, ganz zu schweigen von den eigenen Existenzängsten. Wenn jeder von Euch in den nächsten Wochen daran denkt, werden Eure Händler auch nach der Schließung wieder wie gewohnt vor Ort persönlich für Euch da sein und für Eure Unterstützung in schweren Zeiten danken.
Denn jetzt gilt mehr denn je: Solidarität zum Göppinger Handel und der Göppinger Gastronomie zeigen!
Viele Händler sind telefonisch, per Mail oder über ihre Social Media-Kanäle weiter für Euch da.
Übersicht und Kontaktinformationen der Gastronomiebetriebe, welche Speisen zur Abholung oder Lieferservice anbieten:
Abholservice von Montag bis Sonntag von 11.30-20.00 Uhr. Speisekarte und Bestellservice online finden Sie unter www.hotel-hohenstaufen.de.
Vorbestellungen unter:
Telefon: 07161 6199417
WhatsApp: 0162 3123425
Mail: info@cafeamkornhausplatz.de
Unterstützt auch weiterhin den Handel vor Ort, gerade jetzt in der schweren Corona-Krise.
Alle Händler, Gewerbetreibende und Gastronomiebetriebe sind betroffen – viele Jobs und Existenzen stehen auf dem Spiel. Seid füreinander da, unterstützt und helft euch gegenseitig auch weiterhin. Wir alle sind darauf angewiesen, mehr denn je.
Viele bieten auch weiterhin einen Abholservice an, telefonische Bestellungen sind willkommen, einige Geschäfte haben einen Onlineshop und können auch zum Beispiel durch Bestellung von Gutscheinen immernoch unterstützt werden.
Spitalstraße 10
73033 Göppingen
Telefon: 07161-606800
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 10.00 – 14.00 Uhr
oder nach Vereinbarung