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Lockerungen im Einzelhandel

Von heute an treten in der Alarmstufe I Lockerungen für Einzelhandel in Kraft. Die 3G-Regelung entfällt, die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin. Mit dieser Neuregelung entfällt mit sofortiger Wirkung auch die Bändchen-Lösung in Göppingen.

Der Handel in Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung der Landesregierung ausdrücklich, die Alarmstufe I der Warnstufe in der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg für den Einzelhandel gleichzusetzen. Das bedeutet für den Einzelhandel die Abschaffung der 3G-Regelung in der Alarmstufe I, was eine enorme Erleichterung für Händlerinnen und Händler darstellt.

„Diese Entscheidung ermöglicht es dem Handel endlich wieder alle Kundinnen und Kunden in den Geschäften vor Ort begrüßen zu können. Die Abschaffung der 3G-Regel ist folgerichtig. So haben zuletzt auch Forscher des Max-Planck-Instituts nachgewiesen, dass die Ansteckungsgefahr in Innenräumen äußerst gering ist, solange eine medizinische oder eine FFP2-Maske getragen wird, was im Handel von Anfang an konsequent der Fall war und ist“, sagte Hermann Hutter, Präsident des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).

Die 24 Monate der Einschränkungen, insbesondere zuletzt auch die 2G und die 3G-Regelung haben im Einzelhandel für massive Umsatzeinbrüche und existenzbedrohende Ertragsverluste gesorgt. Wir wünschen allen Geschäften, dass ohne die Einschränkungen die Kunden wieder mehr Freude beim Einkaufen finden, sowie die Frequenzen und die Umsätze steigen.

 

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