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Der Einzelhandel öffnet ab 1.6. wieder!

Das Gesundheitsamt stellt am 31.5. fest, dass die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Göppingen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 50 / 100.000 Einwohner unterschritten hat. Damit greifen ab dem Dienstag, 1.6.2021 entsprechend des Stufenplans des Landes Baden-Württemberg weitere Lockerungen. 

Folgende Lockerungen gelten ab Dienstag, 1. Juni im Landkreis Göppingen:

  • Private Treffen können mit bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten stattfinden. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit.
  • Der Einzelhandel darf öffnen mit der Maßgabe, dass auf den ersten 800 qm Verkaufsfläche ein Kunde pro 10 qm erlaubt ist und über 800 qm ein Kunde pro 20 qm. Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind weiterhin nicht erlaubt. Die Testpflicht für Kundinnen und Kunden entfällt.
  • Der Betrieb von Bibliotheken und Büchereien, Archiven, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten ist allgemein gestattet, insbesondere ist keine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Zu beachten ist, dass die übrigen Auflagen der Öffnungsschritte, insbesondere die Maskenpflicht, das Abstandsgebot und Hygieneregelungen in den verschiedenen Bereichen, erhalten bleiben.

Die Amtliche Bekanntmachung des Landratsamt Göppingen finden Sie hier: https://www.landkreis-goeppingen.de/start/_Aktuelles/amtliche+bekanntmachung+coronavo+01_06_2021.html

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