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Mit Beschluss vom, 15. Dezember 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten ab 16. Dezember in Kraft.

Corona-Verordnung:

Die gesamte Verordnung finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Schließung Einzelhandel:

Der Einzelhandel muss ab dem 16. Dezember weitgehend schließen. Der Bund wird die betroffenen Unternehmen mit unterschiedlichen Maßnahmen unterstützen. Dafür stockt der Bund die Überbrückungshilfe auf und schafft Regeln für Teilabschreibungen, um mit den mit der Schließung verbundenen Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern unbürokratisch und schnell möglich zu machen. Damit kann der Handel entstehende Wertverluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd absetzen. Details zu den Regelungen gibt der Bund zeitnah bekannt. 

Nicht betroffen von der Schließung sind:

  • Der Einzelhandel für Lebensmittel
  • Wochenmärkte für Lebensmittel und Direktvermarkter von Lebensmitteln (z.B. Hofläden)
  • Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker
  • Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten
  • Banken und Poststellen
  • Reinigungen und Waschsalons
  • Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
  • Der Weihnachtsbaumverkauf
  • Der Großhandel

Geschäfte mit Mischsortiment:

Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle Waren verkaufen, wenn die Produkte für den täglichen Bedarf überwiegen. Sollte das Sortiment der verbotenen Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit einer räumlichen Abtrennung lediglich die Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen.

Regelung für offene Geschäfte:  

Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein Kunde

Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche.

Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein Kunde pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel).

Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen.

Gesteuerter Zutritt.

Warteschlangen vermeiden.

Dienstleistungen:

Geschlossen:

Friseurbetriebe – Hundesalons und ähnliche Einrichtungen – Kosmetikstudios – Kosmetische Fußpflegesalons – Massage- und Wellnessbetriebe – Nagelstudios – Piercingstudios – Prostitutionsgewerbe – Sonnenstudios – Tattoostudios

Geöffnet bleiben:

medizinisch notwendige Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in den Bereichen:

Ergotherapie – Fußpflege/Podologie – Logopädie – Nagelpflege – Physiotherapie – Rehasport

Lieferservice, Online-Shop, Erreichbarkeit:

Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste anbieten. Abholangebote sind nicht gestattet. Baumärkte und Verkaufsstätten für Baustoffe und Gartenbedarf schließen für den Publikumsverkehr, können jedoch für gewerbliche Kunden und Landwirte einen Abholservice einrichten. In diesem Zusammenhang der Aufruf an Sie:

Melden Sie uns gerne per Mail alle Ihre eigenen Angebote trotz Schließung – egal ob Lieferservice – telefonische Beratung – Bestellmöglichkeiten über Ihren eigenen Online-Shop oder sonstige Leistungen. Wir geben gerne alle Infos weiter und listen diese auf unserer Homepage auf!


Hilfsprogramme zur Unterstützung von Unternehmen, Einzelhandel, Startups und Soloselbständigen:

Zur Unterstützung der baden-württembergischen Betriebe hat die Landesregierung in der gestrigen Kabinettssitzung die Verlängerung der Hilfen für Unternehmen, Einzelhandel und Start-ups beschlossen. 

Corona-Hotline der Stadtverwaltung Göppingen:

Die Corona-Hotline der Stadtverwaltung Göppingen erreichen Sie unter: 07161 650-5555 (Montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 13 Uhr. Bei medizinischen Fragen sind die jeweiligen Hausärzte oder außerhalb der Sprechstunden die Notdienstnummer 116117 zu kontaktieren).

Geschäftsstelle Göppinger City:

Um dem Virus bestmöglich entgegenzuwirken, bleibt unsere Geschäftsstelle für den Publikumsverkehr bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Wir sind noch bis Freitag diese Woche persönlich für Ihre Anliegen im Büro – selbstverständlich sind wir auch danach per Email (info@goeppinger-city.de) weiterhin für Sie erreichbar und sofern Sie uns nicht telefonisch (07161-606800) erreichen, sprechen Sie uns aufs Band. Wir melden uns zurück!

Die allerbesten Wünsche für Sie und Ihre Familien. Bleiben Sie gesund.

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