8. Mai 2020| News|
Den ausführlichen Fahrplan mit Stufenplan für Baden-Württemberg finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/fahrplan-zur-schrittweisen-lockerung-der-corona-beschraenkungen/
Ab dem 18. Mai dürfen in Baden-Württemberg die Gastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze in Baden-Württemberg wieder schrittweise öffnen. Campingplätze dürfen für touristische Übernachtungen im Caravan, im Reisemobil oder in festen Mietunterkünften sowie für das Dauercamping geöffnet werden, sofern sie eine autarke Versorgung sicherstellen. Die Sanitärbereiche der entsprechenden Anlagen bleiben zunächst geschlossen. Gleiches gilt für Wohnmobilstellplätze. Nach der Verabschiedung der entsprechenden Verordnung des Landes Baden-Württemberg werden wir Sie umgehend informieren.
Für die Gaststätten gelten strenge Auflagen, die insbesondere die Einschränkung von Öffnungszeiten, Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe, Begrenzung von Gästezahlen, Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht) umfassen.
Ab 29. Mai werden in einem weiteren Schritt die sonstigen Beherbergungsbetriebe wie insbesondere Hotels sowie Freizeitparks ihren Betrieb wiederaufnehmen können.
Last modified: 8. Mai 2020
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