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“Wir sind wieder für Sie da” 

Geschäfte mit einer Verkaufsflächengröße bis 800 m² dürfen unter Einbehaltung von strikten Hygiene-Auflagen ab Montag, 20. April wieder öffnen. Die Größenbeschränkung gilt nicht für Auto- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen.

–          Friseurbetriebe sollen unter Einbehaltung von strikten Hygiene-Auflagen ab dem 4. Mai wieder öffnen.

–          Restaurants, Bars und Kneipen sollen weiterhin geschlossen bleiben.

Alle ausführlichen Informationen finden Sie unter:

Stadt Göppingen 

 

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

 

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